Wenn Sie Pakete in Nicht-EU-Länder oder EU-Ausnahmegebiete versenden möchten, müssen Zolldokumente beigefügt und gegebenfalls weitere Zollbestimmungen beachtet werden.
Welche das im Einzelnen sind, richtet sich nach Wert und Zweck Ihrer Sendung.
Zollinhaltserklärung:
Wenn Sie Pakete in Länder außerhalb der EU versenden, ist eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN23 bzw. CN22) erforderlich. Diese muss - auch bei Geschenksendungen - immer eine Wertangabe von mind. 1 € enthalten sowie eine komplette Beschreibung der in dem Paket enthaltenen Waren.
Dieses erhalten Sie durch uns nach dem Bestellvorgang in Ihrer Auftragsbestätigung zum Ausfüllen und Ausdrucken in 3-facher Ausfertigung.
Sofern die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes es nicht anders vorgeben, ist die Zollinhaltserklärung nur bis zu einem Warenwert 999 € der kompletten Sendung von gültig.
Handelsrechnung:
Handelsgeschäfte benötigen zusätzlich immer eine Rechnung, unabhängig vom Wert der Ware
Ausfuhranmeldung/Ausfuhrbegleitdokument (ABD):
Die Ausfuhranmeldung wird, wenn das Zielland keine weiteren Einschränkungen vorgibt, ab einem Warenwert von 1.000 € aller in der Sendung befindlichen Pakete zwingend benötigt.
Die Anmeldung muss über das ATLAS-Verfahren an die zuständige Ausfuhrzollstelle gesandt werden. Dort wird nach erfolgter Prüfung die Ware überlassen und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt.
Die o. g. Informationen dienen ausschließlich als Hilfestellung, können jedoch abhängig vom Zielland unterschiedlich sein. Um Verzögerungen während des Transportes zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich unbedingt vor dem Versand genau über die notwendigen Zolldokumente und Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu informieren.