Die Transportversicherung kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- Verlust der Sendung nach einer Nachforschung und Bestätigung des Verlusts an Packlink durch den Transportdienst
- Beschädigung der Ware
Die Transportversicherung kann nicht bei Folgeschäden wie verspäteten Zustellungen, nichterfolgten Abholungen, Ersatzlieferungen, Versand von verbotenen oder eingeschränkt versendbaren Versandgegenständen, usw. in Anspruch genommen werden.
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