Ja, Sie können persönliche Gegenstände an internationale Bestimmungsorte außerhalb Großbritanniens oder der Europäischen Union (EU) versenden, aber Sie sollten sich unbedingt über die Versandbedingungen des Ziellandes informieren, da der Zoll oft sehr restriktiv sein kann.
Für diese Art von Versand ist Folgendes notwendig:
- Die Zollrechnung muss ausgefüllt, ausgedruckt und dem Paket beigefügt werden. Aus dem Dokument muss hervorgehen, dass es sich um einen nicht-kommerziellen Versand handelt und dass der Zweck der Ausfuhr persönliche Gegenstände sind.
- Das Paket darf keine verbotenen und/oder eingeschränkten Artikel enthalten (Deodorants, Kosmetika, Aerosole, komprimierte Gase, entflammbare ADR-Güter, usw.). So können Zwischenfälle oder Bußgelder während des Transports vermieden werden.
- Der Empfänger muss die Zölle und Steuern zahlen, die bei der Lieferung des Pakets am Bestimmungsort anfallen.
Wenn Sie einen Koffer transportieren möchten, informieren Sie sich bitte über die zu beachtenden Verpackungsbedingungen und die zu befolgenden Anweisungen für den Versand von Kleidung, Schuhen und Textilien mit Packlink PRO.
Versand nach Chile
- Es ist erlaubt, persönliche Gegenstände nach Chile zu schicken, aber bitte beachten Sie, dass die Ausfuhr offiziell beim Zoll angemeldet werden muss, auch wenn es sich um Ihr Eigentum handelt.
- Bitte prüfen Sie vor dem Versand die in Chile geltenden Einfuhrbestimmungen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
- Die Zollabfertigung (einheitliches administratives Ausfuhrdokument) ist im Service inbegriffen, aber der Empfänger ist für die anfallenden Steuern und Gebühren verantwortlich.
- Wenn der Wert der Sendung 1.000 $ (USD) übersteigt, muss der Empfänger einen externen Zollagenten (außerhalb des Transportunternehmens) beauftragen, um die Freigabe der Waren zu verwalten.
Versand nach Venezuela
- Vor dem Versand sollten Sie sich über die Bestimmungen für den Versand von persönlichen Gegenständen nach Venezuela informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
- Bezüglich des Versands von Kleidung und Schuhen erlaubt Venezuela nicht die Einfuhr von mehr als drei (3) Kleidungsstücken/Paaren pro Paket.
Steuerbefreiung für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern
Beim Versand von persönlichen Gegenständen können Sie von der Steuerbefreiung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 profitieren, die die Einfuhr von Waren ohne Steuerabfertigung ermöglicht, sofern der Empfänger seinen Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft verlegt hat und Waren aus seinem Herkunftsland einführt.
Wichtig
Diese Regelung kann nur von Importeuren in Anspruch genommen werden, die gebrauchte Waren (keine Geschenke) erhalten und die entsprechend ihrer Typologie ordnungsgemäß dokumentiert sind. Wenn die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt werden können, müssen die Waren in den freien Verkehr überführt werden, was die Erhebung der entsprechenden Steuern zur Folge hat.
Um von dieser Regelung zu profitieren und mögliche Steuerbelastungen zu vermeiden, muss der Importeur die folgenden Dokumente vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass.
- Bescheinigung über die Anmeldung und Abmeldung des Wohnsitzes.
- Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland: Anmeldeformular des Einwohnermeldeamtes oder Bescheinigung der Anmeldung.
- Detaillierte Liste der einzuführenden Waren.
- Unterzeichnete Erklärung: Der Importeur muss unter seiner Verantwortung erklären, dass er seit mehr als sechs Monaten im Besitz der einzuführenden Waren ist. Außerdem muss der Importeur den Grund für den Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland sowie die Dauer des Aufenthalts angeben.
Zusätzliche Dokumente
- Studenten: Bescheinigung der Studieneinrichtung, offizielles Schreiben, Kopie der Immatrikulation oder ein ähnliches Dokument, zusammen mit einer Kopie des Reisepasses oder des ausländischen Studentenausweises.
- Gepäck: Kopie der Hin- und Rückflugtickets und/oder vom Zoll abgestempelter Reisepass.
- Arbeitsplatzwechsel: offizielles Schreiben des Unternehmens, in dem die Versetzung begründet wird, zusammen mit einer Kopie der Hin- und Rückflugtickets und/oder des von den Passierzollstellen abgestempelten Reisepasses.
Der Empfänger muss unbedingt alle Anforderungen erfüllen und die Unterlagen innerhalb der festgelegten Fristen einreichen, um Verzögerungen oder Probleme bei der Abfertigung und Freigabe zu vermeiden.
Falls der Zoll zusätzliche Dokumente verlangt, sollte sich der Empfänger direkt mit dem Transportunternehmen in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie er diese Dokumente vorlegen kann. Bei Nichtvorlage der Dokumente, die die Befreiung von der Besteuerung von persönlichen Gegenständen rechtfertigen, muss der Empfänger die geltenden Steuern und Zölle zahlen. Andernfalls wird die Sendung an die Herkunftsadresse zurückgeschickt und alle zusätzlich anfallenden Kosten sowie die Kosten für die Rücksendung werden dem Auftraggeber der Dienstleistung in Rechnung gestellt.