Beim Versand von Gemälden oder Skulpturen in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) verlangen die Zollbehörden, dass bestimmte Dokumente an der Außenseite des Pakets angebracht werden, damit es ausgeführt werden kann.
Zu diesen Grundanforderungen gehören neben der Zollrechnung auch die folgenden Anforderungen
- Unterzeichnete Besitzerurkunde.
- Brief des lebenden Autors.
- Foto des Werks.
- Personalausweis des Urhebers.
Wichtig
Denken Sie daran, dass ein Gemälde, ein Bild oder eine Skulptur, das/die nicht vom Künstler reproduziert werden kann, dessen/deren Urheber verstorben ist oder das/der einen wirtschaftlichen Wert von mehr als 700 € hat, als Kunstwerk angesehen wird. Daher kann diese Art von Produkten nicht über Packlink versendet werden, da sie in unserer Liste der verbotenen Artikel enthalten sind.
Tipp
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie Ihrer Sendung beifügen müssen, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Beauftragung des Dienstes beim Zoll zu informieren. Auf diese Weise können Sie Verzögerungen bei der Zustellung und das Risiko einer Rücksendung der Waren an ihren Ursprungsort vermeiden.
Bei der Versendung von Gemälden sollten Sie auch die Verpackungsbedingungen beachten , damit die Ware nicht beschädigt wird.