Mit den Versandlösungen von Packlink können Sie feste und flüssige Lebensmittel versenden, solange sie nicht verderblich sind (als verderblich gelten Waren mit einem Verfallsdatum von 7 Tagen oder weniger) und keine besonderen Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Lagerbedingungen für den Transport erfordern.
Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union (EU) versenden, müssen Sie die Zolldokumente an der Außenseite des Pakets anbringen.
Empfehlungen
Legen Sie den Lebensmitteln keine anderen Gegenstände (Kleidung, Bücher usw.) bei, da diese beschädigt oder zerbrochen werden könnten.
Überprüfen Sie stets die Unversehrtheit der Verpackung und stellen Sie sicher, dass das Verschlusssystem keine Mängel aufweist.
Die vertraglich vereinbarten Sendungen beinhalten keinen temperaturkontrollierten Service (Kühlkette). Weder Packlink noch der Spediteur können im Falle von Zwischenfällen beim Transport, Beschädigung und/oder Verlust von verderblichen Waren haftbar gemacht werden, unabhängig von der gelieferten Verpackung, da diese Art von Produkten in unserer Liste der verbotenen und eingeschränkten Artikel enthalten ist.
Zum Verpacken der Lebensmittel benötigen Sie die folgenden Materialien:
- Starker, doppellagiger Wellpappkarton, der dem Gewicht und den Abmessungen der Waren entspricht.
- Schaumstoff formen.
- Blasenpapier.
- Polyethylen-Platten.
- Druckfester Polystyrolschaum (PE).
- Polystyrol-Füllstoffchips (Schaumstoffchips).
- Aufblasbare Verpackung (Airplus-Kissen).
- Polystyrol-Röhrchen.
- Verpackungsband.
Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Anweisungen befolgen, damit die Gegenstände nicht beschädigt werden:
Wichtig Schicken Sie keine Flaschen zusammen mit Dosen, die Ware könnte beschädigt ankommen.
- Verpacken Sie die Artikel einzeln.
- Feste Lebensmittel sollten mit einer mindestens 5 cm dicken Luftpolsterfolie umwickelt werden, damit sie ausreichend geschützt sind.
- Flüssige Lebensmittel sollten mit saugfähigen und undurchlässigen Materialien wie Polyethylenfolien, Polystyrolröhrchen oder Schaumstoff umhüllt werden, der an die Form der Flasche/des Fläschchens angepasst ist.
- Lassen Sie keine Ecken oder Vorsprünge der Produkte unbedeckt.
- Legen Sie die Artikel in einem Karton getrennt voneinander und mit einem Mindestabstand von 5 cm zu den Wänden und Ecken, um mögliche Schäden durch Stöße oder Vibrationen während des Transports zu vermeiden.
- Vergewissern Sie sich, dass keine Lücken vorhanden sind und dass sich der Inhalt nicht bewegt, wenn der Karton geschüttelt wird. Verwenden Sie ausreichend Polster- und Polstermaterial (formbarer Schaumstoff, Füllchips, aufblasbare Verpackungen usw.).
- Verschließen und versiegeln Sie den Karton mit Packband.
Beschränkungen
- Jedes Land hat spezifische Beschränkungen für den Versand von Lebensmitteln (Verbot oder Pflicht zur Erteilung von Sondergenehmigungen), daher empfehlen wir Ihnen, sich bei der Botschaft des Bestimmungslandes zu erkundigen, bevor Sie den Versand in Auftrag geben.
- Für den Versand ins außereuropäische Ausland und/oder bei der Zollabfertigung sind die Einrichtungen verpflichtet, eine Reihe spezifischer Einfuhrdokumente vorzulegen, wie z. B.: Produkt- und Ursprungsdatenblätter, Veterinärbescheinigung, FDA-Code (im Falle der USA) oder andere Arten von Dokumenten, die den geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Bioterrorismus entsprechen.
- Wenn Sie Ihre Waren außerhalb der Europäischen Union versenden, vergessen Sie nicht, die Zollrechnung und dem Paket beizulegen.
- Es ist nicht erlaubt, feste und flüssige Lebensmittel mit Standardverpackungen zur Zollabfertigung nach Norwegen zu schicken.
- Alkohol darf nicht nach Finnland und Schweden eingeführt werden, auch nicht mit geringem Alkoholgehalt (einschließlich Wein).
Beispiel für Lebensmittel/Lebensmittel, die Sie NICHT einsenden dürfen:
- Fleisch.
- Fisch.
- Eier.
- Obst.
- Gemüse.
- Gekühlte Lebensmittel.
Beispiel für Lebensmittel, die Sie senden KÖNNEN:
- Dosen mit Konserven.
- Tütensuppen.
- Rohe Nudeln.
- Getreide.
- Honig.
Deckung
Im Falle eines Schadens wird die Versicherungsabteilung nur dann Ansprüche berücksichtigen, wenn die Gegenstände mit ausreichendem Schutzmaterial transportiert wurden. Alle Sendungen, die unter Missachtung der Verpackungsvorschriften versandt werden, sind von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen.