Mit den Versandlösungen von Packlink können Sie Umschläge, Briefe oder Dokumente an ein nationales oder internationales Ziel versenden.
Wenn Sie außerhalb der Europäischen Union (EU) versenden, müssen Sie die Zolldokumente auf der Außenseite des Umschlags anbringen, auch wenn für die Dokumente keine Zollgebühren zu entrichten sind.
Empfehlungen
Überprüfen Sie, ob der Inhalt mit ausreichendem Schutzmaterial transportiert wird und ob die Verpackung geeignet ist.
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Sendung keine Produkte enthält, die auf der Packlink-Liste der verbotenen/beschränkten Artikel stehen.
Für den Versand von Umschlägen oder Dokumenten benötigen Sie die folgenden Materialien:
- Umschlag aus strapazierfähigem Papier, entsprechend dem Gewicht und der Größe des Inhalts.
- Plastischer/wasserdichter Umschlag oder Beutel.
- Pappbögen oder Mappen.
- Zylinder aus Pappe.
- Blasenpapier.
- Packband.
Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Anweisungen befolgen, damit der Inhalt nicht beschädigt wird:
Umschlag mit Dokumenten/Briefen
- Legen Sie das Dokument/den Brief in einen Plastik- oder wasserdichten Umschlag, um es/ihn vor Feuchtigkeit zu schützen.
- Verwenden Sie einen zusätzlichen Schutz, z. B. eine Mappe oder einen Pappzylinder, der den Inhalt schützt und verhindert, dass er geknickt wird.
- Legen Sie das Dokument/den Brief in den Papier- oder Kartonumschlag.
- Verschließen und versiegeln Sie den Umschlag mit ausreichend Klebeband.
Gepolsterter Umschlag
Wichtig
Sie können zwar gepolsterte Umschläge (mit Luftpolsterfolie) verwenden, im Falle einer Beschädigung können jedoch keine Ansprüche geltend gemacht werden, da diese Verpackung leicht durchstoßen werden kann und die Waren während des Transports nicht ausreichend vor Feuchtigkeit und/oder Stößen schützt.
- Es ist wichtig, dass Sie den Inhalt mit mindestens 5 cm Luftpolsterfolie einpacken.
- Verwenden Sie einen zusätzlichen Karton zum Schutz der Waren.
- Legen Sie die Waren in den gepolsterten Umschlag.
- Verschließen und versiegeln Sie den Umschlag mit ausreichend Klebeband.
Deckung
Im Falle eines Schadens wird die Versicherungsabteilung nur dann Ansprüche berücksichtigen, wenn die Gegenstände mit ausreichendem Schutzmaterial transportiert wurden. Alle Sendungen, die unter Missachtung der Verpackungsvorschriften versandt werden, sind von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen.