1. Geltungsbereich; Rechtsgrundlagen
- Diese Allgemeinen Geschäfts- und Transportbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten ausschließlich und für alle Verträge und die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen der Auctane, S.L.U.,Paseo Imperial, 14, 28005, Madrid, Spanien, (im Folgenden „Packlink“ genannt) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“ oder „Vertragspartner“; Packlink und Kunde oder Vertragspartner im Folgenden einzeln oder gemeinsam auch die „Partei/en“ genannt) über die Erbringung von Transportdienstleistungen einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen (im Folgenden „Transportvertrag“), die über die Webseite pro.packlink.de (im Folgenden die „Webseite“) vereinbart werden.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, auch solche, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, erkennt Packlink nicht an, es sei denn, Packlink hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Sollten in den Geschäftsbedingungen des Kunden Gegenstände geregelt sein, zu welchen die nachfolgenden AGB schweigen, so kommt nur das diesbezügliche dispositive Recht und keinesfalls eine von diesem abweichende Bedingung des Kunden zur Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn Packlink in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Dienstleistung vorbehaltlos ausführt.
- Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gleichermaßen, sofern nicht einzelne Regelungen als ausschließlich für eine der beiden Gruppen geltend benannt sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften, individuelle Einzelvereinbarungen oder diese AGB Anderes bestimmt ist, gelten bei Verträgen über Transportdienstleistungen von Packlink einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils geltenden Fassung, die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag, sowie die anwendbaren internationalen Übereinkommen über unterschiedliche Beförderungsarten von Gütern. Sendungen von und zwischen bestimmten Orten innerhalb eines Landes unterliegen den zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts dieses Landes. Wird der Transport mit Luftfahrzeugen durchgeführt und liegt der endgültige Bestimmungsort oder ein Zwischenlandepunkt in einem anderen Land als dem Abgangsland, so kann der Transport dem Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 unterliegen, gegebenenfalls geändert durch das Haager Protokoll vom 28. September 1955 und allen nachfolgenden anwendbaren Protokollen oder des Abkommens von Montreal vom 28. Mai 1999 und allen nachfolgenden anwendbaren Protokollen sowie dem Abkommen von Guadalajara vom 18. September 1961, je nach Anwendbarkeit. Wird der Transport im Schienenverkehr durchgeführt und liegen die sonstigen Voraussetzungen vor, unterliegt der Transport dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF – dabei Anhang B, Güter). Wird der Transport auf dem Seeweg durchgeführt und liegen die sonstigen Voraussetzungen vor, unterliegt der Transport dem Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI). Sendungen, die aufgrund ausdrücklicher Übereinkunft oder aus anderen Gründen teilweise oder ausschließlich auf der Straße innerhalb eines Landes, von einem Land oder in ein Land, das Vertragspartner des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) ist, befördert werden, unterliegen insoweit den Bestimmungen des CMR. Diese Abkommen gehen der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien vor und beschränken ggf. die Haftung von Packlink für Verluste oder Schäden in Abweichung von den Regelungen in diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand; Leistungen von Packlink
- Packlink ist im Hinblick auf den über die Webseite zustande gekommenen Transportvertrag alleiniger Vertragspartner des Kunden.
- Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Transportdienstleistungen im Hinblick auf Art, Weg und Mittel der Beförderung bedient sich Packlink des zuvor bei Vertragsschluss durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens, das den Transport für Packlink ausführt. Allgemeine Geschäfts- und Transportbedingungen des jeweils ausgewählten Transportunternehmens (im Folgenden „Transportbedingungen“) werden dem Kunden bei Vertragsschluss des Transportvertrages zur Verfügung gestellt und finden auf den Transportvertrag zwischen Packlink und dem Kunden entsprechende Anwendung, wobei die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens bei Widersprüchen diesen AGB bezogen auf deren Geltungsanspruch vorgehen. Im Übrigen finden die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens im Verhältnis zwischen den Parteien auf den Transportvertrag ergänzende Anwendung. Mit allem Vorstehenden erklärt sich der Kunde durch Abschluss des Transportvertrages mit Packlink ausdrücklich einverstanden.
- Packlink befördert den vertragsgegenständlichen Transportgegenstand zum Bestimmungsort und liefert ihn unter der vom Kunden genannten Anschrift an den Empfänger. Packlink hat alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Transportgegenstand innerhalb angemessener Frist beim Empfänger abzuliefern, ist jedoch üblicherweise nicht zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist verpflichtet. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie mit Packlink ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sind und der Kunde Packlink alle zur Ausführung der Transportdienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwaige Zahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat.
- Packlink behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die auf der Webseite angegebenen Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe zu verändern oder zu entfernen und neue Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe aufzunehmen. Einmal mit einem Kunden vertraglich vereinbarte Preise, Dienstleistungen oder Nachlässe können die Parteien nur durch einvernehmliche Vereinbarung abändern.
- Packlink bearbeitet sämtliche Reklamationen/Anfragen des Kunden und ist im Hinblick auf vertraglich über die Webseite zustande gekommene Transportverträge erster Ansprechpartner für den Kunden. Bei sämtlichen Reklamationen/Anfragen des Kunden sind die den jeweiligen Transportvertrag identifizierenden Details zu benennen. Die Korrespondenz wird in der Regel über das vom Kunden bei Abschluss des Transportvertrages angegebene E-Mail-Konto geführt.
3. Vertragsschluss; Vertragsverhältnis; Hinweise an den Kunden
- Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote wenden sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.
- Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare und Prozesse auf der Webseite. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist dabei Folgendes erforderlich: Vor Absenden seines Transportauftrags hat der Kunde die Möglichkeit, seine in das Auftragsformular von Packlink auf der Webseite eingegebenen und auf einer Bestätigungsseite zusammengefassten Daten zu kontrollieren und ggf. nochmals abzuändern. Mit Abschluss der Zahlung bestätigt der Kunde den zuvor eingegebenen Transportauftrag inklusiver sämtlicher angegebener Daten verbindlich und gibt damit ein Angebot im Rechtssinne gegenüber Packlink ab. Der Transportvertrag kommt mit Versenden der Auftragsbetätigung durch Packlink unter Mitteilung des Eingangs der Bestellung und ihrer inhaltlichen Einzelheiten, des den Transport ausführenden Transportunternehmens, der Auftragsnummer sowie der allgemeinen Versandinformationen per E-Mail an den Kunden zustande. Packlink speichert den zustande gekommenen Transportvertrag in Textform und sendet dem Kunden im Rahmen seiner Auftragsbestätigung ein entsprechendes Exemplar zu. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Exemplar samt AGB und der enthaltenen Widerrufsbelehrung (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen Ziffer 4 dieser AGB) für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.
- Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Packlink bereits vor dem Ende der dem Kunden ggf. zustehenden Widerrufsfrist (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen Ziffer 4 dieser AGB) mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des Transportvertrages ist, beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch Packlink das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht vorzeitig erlischt.
- Vertragsschluss und Kundendienstleistungen finden üblicherweise in deutscher Sprache statt, es sei denn, der Kunde hat hierfür auf der Webseite eine andere zur Verfügung stehende Sprachen gewählt. Der Austausch von Mitteilungen und Nachrichten zwischen Packlink und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann jedoch auch im Einvernehmen beider Parteien per Briefpost, Telefax, Telefon oder Live-Chat erfolgen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen seine Dienstleistungen gegenüber Packlink rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist Packlink infolgedessen an der Leistungserbringung mittels dieses zuvor durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens dauerhaft gehindert, so wird dem Kunden eine bereits gegenüber Packlink erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt. Der Vorbehalt gilt nicht im Falle von nur kurzfristigem Leistungsverzug oder wenn Packlink die Nichtleistung selbst zu vertreten hat.
- Der Kunde ist in der Regel zur vollständigen Voraus-Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).
- Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden. Packlink ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE abrufbar ist. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
4. Widerrufsrecht des Kunden
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), steht ihm gemäß § 312 d BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt Packlink den Kunden wie folgt mit folgender Widerrufsbelehrung:
WIDERRUFSRECHT
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Live-Chat oder Kontaktformular) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Auctane, S.L.U., Paseo Imperial, 14, 28005, Madrid, Spanien.
WIDERRUFSFOLGEN
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
- Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), gilt vorgenanntes Widerrufsrecht nicht. Hiervon unberührt bleiben die Gewährleistungsrechte des Unternehmers nach diesen AGB.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Packlink übermittelten AGB samt der enthaltenen Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.
- Auf Ziffer 3.3 dieser AGB wird hier nochmals ausdrücklich Bezug genommen.
5. Verbotsgut; Beförderungsausschlüsse
- Es obliegt allein dem Kunden, den Transportgegenstand daraufhin zu überprüfen, ob dieser den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht. Weitere Informationen zu den verbotenen und eingeschränkten Versandgegenständen finden Sie hier.
- Packlink hat das Recht, einen Transportgegenstand zurückzuweisen und die Leistungserbringung zu verweigern, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe sind insbesondere dann vorhanden, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht und daher von der Beförderung ausgeschlossen ist. Insbesondere, aber nicht ausschließlich ist dies der Fall, wenn beispielsweise i) die Verpackung des Transportgegenstands fehlt oder sie nicht vollständig ist, oder ii) wenn der Transportgegenstand die bei Auftragserteilung angegebenen Maße und Gewichte überschreitet, oder iii) wenn der Transportgegenstand aus anderen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen ist. Die Berechtigung, einen Transportgegenstand zurückzuweisen, überträgt Packlink bereits jetzt an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen. Hiermit erklärt sich der Kunde mit Anerkennung dieser AGB einverstanden. Hat der Kunde seine Gegenleistung bereits vor Beginn der Dienstleistungsausführung durch Packlink bzw. das jeweils ausgewählte Transportunternehmen erbracht, wird diese an den Kunden erstattet.
- Stellen Packlink bzw. das Transportunternehmen bei der Abholung fest, dass es sich bei dem Transportgegenstand um einen solchen handelt, der nicht den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen entspricht, ist der Kunde ggf. dazu verpflichtet, eine anfallende Gebühr zu zahlen. Ob eine solche Gebühr anfällt, ergibt sich aus den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
- Packlink ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Transportgegenstände daraufhin zu überprüfen, ob diese den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen. Diese Berechtigung darf Packlink an das jeweils ausgewählte Transportunternehmen übertragen, um diesem die Möglichkeit zu geben, selbst zu überprüfen, ob Transportgegenstände den eigenen Transportbedingungen entsprechen.
- Gehört ein Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern, kann es passieren, dass er nicht abgeholt, verspätet zugestellt, zurückgesandt oder von involvierten Zoll- oder anderen Behörden beschlagnahmt wird. Insbesondere, aber nicht ausschließlich in solchen Fällen sind die Erstattung der Transportkosten und/oder die Entgegennahme von Reklamationsansprüchen durch Packlink ausgeschlossen. Packlink ist in diesen Fällen auch nicht zur Rückgabe des Transportgegenstands verpflichtet. Eine etwaig für den Transport abgeschlossene Transportversicherung greift in diesen Fällen nicht.
- Packlink verfügt über ein automatisches, computerbasiertes Versandanfragesystem. Es obliegt dem Kunden, dieses System zu nutzen, die AGB von Packlink und die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens zu lesen sowie über die seitens Packlink zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle in Erfahrung zu bringen, ob ein Transportgegenstand zur Beförderung angenommen wird.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
- Nach dem Vertragsschluss hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Transportgegenstand versandfertig zur Abholung bereit steht. Der Transportgegenstand hat im Hinblick auf Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den im Transportvertrag vereinbarten Angaben zu entsprechen. Weicht er davon ab, ist Packlink im Falle, dass ein Transport weiterhin dennoch möglich ist, dazu berechtigt, dem Kunden die daraus entstandenen oder etwaige zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung zu stellen. Der Nutzer akzeptiert, dass Packlink autorisiert ist, weitere aufkommende Kostenzuschläge via der gleichen Zahlungsmethode, die der Nutzer bei der Zahlung des Versandservices genutzt hat, automatisch zu erheben. Der Transportgegenstand ist vom Kunden deutlich und haltbar mit den für seine vertragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen (z. B.: Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung, sonstige Eigenschaften) sowie etwaigen weiteren erforderlichen, sich ggf. aus den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens ergebenden, Kennzeichnungen zu versehen.
- Gibt der Kunde den Wert des Sendungsinhalts falsch an, wo eine Wertangabe erforderlich ist, übernimmt Packlink keine daraus entstandenen Kosten oder Schäden. Übersteigt der Wert der Sendung bestimmte Werte, kann es insbesondere, aber nicht ausschließlich bei internationalem Transport aufgrund der längeren Zollabfertigung zu Lieferverzögerungen kommen. Packlink rät von Sendungen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Höherversicherung übersteigt. Bitte beachten Sie, dass der max. Betrag einer solchen Höherversicherung 2500 EUR beträgt.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Adress-Aufkleber o. ä. ordnungsgemäß an dem Transportgegenstand aufgebracht werden und eine Verwechslungsgefahr der Sendungen ausgeschlossen ist. Wenn der Kunde diese Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt, hat er Packlink den daraus entstehenden Schaden zu erstatten.
- Der Kunde hat durch geeignete und sichere Verpackung sicher zu stellen, dass eine Beschädigung des zu versendenden Transportgegenstandes beim Transport ausgeschlossen ist (siehe hierzu auch die auf der Webseite abrufbaren Verpackungstipps von Packlink); ebenso, dass ein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren nicht möglich ist.
- Der Kunde ist alleinig dafür verantwortlich, für die sachgemäße Verpackung zu sorgen. Sollte die Ware nicht entsprechend dem gebuchten Tarif der ausgewählten Transportfirma verpackt sein, kann für hieraus entstehende Zusatzkosten, Schäden, Verlust, etc., keinerlei Haftung übernommen werden. Als Paket gilt ein Karton. Sollten sich mehrere Pakete/Kartons auf einer Palette befinden, es wurde aber kein Palettenversand gebucht, oder mehrere Pakete/Kartons sind miteinander verbunden, hat der Fahrer das Recht, diese von der Palette zu entfernen bzw. die Pakete zu trennen. Auch hierzu kann für hieraus entstehende Zusatzkosten, Schäden, Verlust, etc. keinerlei Haftung übernommen werden. Weitere Informationen zur Verpackung finden Sie hier.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Transportverpackung der Beförderung des Transportgegenstands entsprechend sachgemäß ist. Reklamationen werden nicht anerkannt, wenn der Transportgegenstand nicht gemäß den Verpackungsrichtlinien verpackt wird. Alle Güter sind sorgfältig und vorzugsweise in einem doppelwandigen Karton mit ausreichend Verpackungsmaterial zum Schutz des Inhalts zu verpacken. Die Güter sind im Sinne einer korrekten Beförderung mit ausreichend Material zu polstern. Der Kunde übernimmt darüber hinaus die Haftung für Schäden, die seine Sendung während der Beförderung an anderen Sendungen verursacht, wenn diese auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind. Güter, die nicht vollständig in einem Karton oder nicht ordnungsgemäß verpackt sind, sind von den Dienstleistungen von Packlink ausgeschlossen. Sie können zurückgewiesen, verzögert befördert, zurückgesandt oder bis zur Abholung durch den Kunden einbehalten werden. Packlink erstattet in diesen Fällen keine Portogebühren und der Kunde hat die Auslagen zu tragen, die bei der Beförderung bis zur Auftragsstornierung, zur fehlgeschlagenen Abholung oder zur Rückbeförderung des Transportgegenstands an den Ausgangsort entstehen.
- Stellt der Kunde nicht alle erforderlichen Daten zur Verfügung, können Packlink bzw. das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen die Abholung und/oder Zustellung ersatzlos verweigern. Die dabei unter Umständen anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Der Transportgegenstand hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zum Versand von Gütern auf dem Land-, Wasser- und Luftweg zu erfüllen und ihnen zu entsprechen. Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Kunden, sich über die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass der Transportgegenstand diesen entspricht. Alle etwaig erhobenen Verwaltungsstrafen, die sich aus der Nichterfüllung dieses Punktes ergeben, oder wenn der Transportgegenstand im Herkunfts-, Transit- oder Zielland als illegal eingestuft wird, werden vollständig dem Kunden auferlegt.
- Der Kunde erkennt an, dass Packlink und das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen nicht für Kosten, Auslagen, Verluste oder Schäden haften, die bei einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Abschnitts auftreten können. Gleichwohl trägt der Kunde die Kosten und übernimmt gegenüber Packlink und dem durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens die Haftung für sämtliche Schäden und Defekte, die bei einer Nichterfüllung der Bestimmungen dieses Abschnitts auftreten können.
- Die vom Kunden zu tragenden Kosten umfassen unter anderem: Entgelte für die Beförderung, Frachtaufsichten (unter anderem Notfall-, Betriebs- und Kraftstoffzuschläge), Lagerkosten, Mehrwertsteuer, Steuern, Zinsen, Geldbußen, Verwaltungskosten, Verwaltungsstrafen, Zollabgaben, Versicherungsprämien sowie weitere dem Kunden von Packlink zuzuschreibende Kosten, die mit der Beförderung in Verbindung stehen oder von behördlichen Stellen in Verbindung mit dem Versand erhoben werden, sowie alle weiteren Auslagen, die gemäß den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens anfallen.
- Versandunternehmen sind verpflichtet die Sendungsverfolgung und einen Zustellnachweis für min. 90 Kalendertage aufrecht zu erhalten und diese bei Nachfrage bereitzustellen. Nach Ablauf von 90 Kalendertagen kann und muss das Versandunternehmen diese Daten nicht mehr bereitstellen. Bitte fragen Sie diese daher rechtzeitig bei unserem Kundenservice an. Bitte beachten Sie auch das einige Versandunternehmen bei eine Anfrage ab 30 Kalendertage eine Gebühr verlangen, die Kosten teilt Ihnen unser Kundenservice vorab mit.
- Es liegt in der Aufsichtspflicht des Versenders/ Empfängers die Sendung in der Sendungsverfolgung zu kontrollieren und eventuelle Zustellhindernisse direkt bei Packlink zu melden, um kostenpflichtige Retouren zu vermeiden.
7. Entgelt; Transportkosten
- Der Kunde ist verpflichtet, für jede Leistung das vertraglich vereinbarte Entgelt zu zahlen. Auf der Webseite angegebene Entgelte verstehen sich bei Fehlen einer ausdrücklichen, anderweitigen Bestimmung als Nettopreise. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer – soweit diese anfällt- zusätzlich zu entrichten.
- Der Kunde erstattet Packlink über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten, die Packlink bzw. das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen aus Anlass der Beförderung des Transportgegenstands im Interesse des Kunden verauslagt (Abgaben, Lagerentgelte usw.). Der Kunde stellt Packlink insoweit von sämtlichen gelten gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei. Weiterhin ist der Kunde zum Ersatz derjenigen Kosten verpflichtet, die aus Anlass einer Lagerung, Rücksendung oder aus einer sonstigen besonderen Behandlung seines Transportgegenstands entstehen. Sämtliche dieser Kosten sind auf Anforderung durch Packlink sofort fällig. Der Empfänger eines Transportgegenstands kann bei unfreien Sendungen das Beförderungsentgelt sowie sonstige auf der Sendung lastende Kosten (einschließlich einer dafür anfallenden Bearbeitungsgebühr) mit befreiender Wirkung für den Kunden übernehmen. Verweigert der Empfänger jedoch eine entsprechende Übernahme offener Kosten, gilt dies als Annahmeverweigerung; der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet.
- Der Kunde ist berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt mittels der ihm bei Vertragsschluss zur Auswahl gestellten Zahlungsmittel zu begleichen. Hierzu gehören in der Regel insbesondere, aber nicht ausschließlich das Lastschriftverfahren innerhalb Deutschlands (Bankeinzug), Barzahlung, PayPal oder Kreditkarte. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), kann Packlink die Zahlungsmöglichkeit via Rechnung anbieten. Packlink behält sich jedoch für jeden Fall vor, die Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Zahlungsweise abhängig von der Art und Weise des Transportgegenstands, der Versandregion und/oder anderen sachlichen Kriterien einseitig einzuschränken.
- Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
- Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den geschuldeten Betrag an Packlink bezahlt. Bei Zahlungsverzug erhebt Packlink Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1.3 dieser AGB), erhebt Packlink Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
- Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von Packlink eingereichte Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere mangels ausreichender Deckung), zurückgegeben, hat er an Packlink eine Mehraufwandsentschädigung von 12,50 EUR je zurückgegebener Lastschrift zu bezahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass Packlink kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
8. Ausführung des Transports; Störungen
- Der Empfänger des Transportgegenstands ist verpflichtet, den Transportgegenstand auf äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Äußerlich erkennbare Schäden sind zwingend in der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Hierauf ist der Empfänger vom Kunden hinzuweisen.
- Bei jedem Nichtantreffen des Kunden innerhalb des vertraglich vereinbarten Abhol-Zeitraumes des Transportgegenstands kann Packlink dem Kunden 8,00 EUR (inklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen; gleiches gilt, wenn der zu versendende Transportgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vom durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmen berechtigterweise zurückgewiesen wird. Der Kunde hat es zu vertreten, wenn der Transportgegenstand nicht den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entspricht.
- Die Zustellung des Transportgegenstands erfolgt, soweit nicht anders vereinbart oder in den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens nicht anders vorgesehen, durch Übergabe an den Empfänger gegen entsprechend quittierende Unterschrift des Empfängers. Wird der Empfänger selbst nicht angetroffen, kann der Transportgegenstand auch an andere Personen zugestellt werden, wenn i) diese die Sendung annehmen, und ii) Packlink bzw. das Transportunternehmen nach sachgerechter Prüfung aller Umstände des Einzelfalles zu Recht davon ausgehen dürfen, dass diese zur Annahme berechtigt sind bzw. die Annahme durch Dritte dem Interesse oder mutmaßlichen Willen des Empfängers entspricht, und iii) der Empfänger schriftlich über die Zustellung an die andere Person informiert wird. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
- Packlink kann dem Kunden jeden erfolglosen Zustellversuch beim Empfänger wie folgt zusätzlich in Rechnung stellen: Bei einem Gewicht des zu versendenden Transportgegenstands von bis zu 100 kg: 14,75 EUR (inklusive Umsatzsteuer); bei einem Gewicht des zu versendenden Transportgegenstands von mehr als 100 kg: 14,75 EUR für die ersten 100kg und 6,95 EUR je weitere angefangene 100 kg (jeweils inklusive Umsatzsteuer).
- Grundsätzlich sind die auf der Webseite angegebenen Laufzeiten als Richtlinien zu sehen. Diese werden in den allermeisten Fällen eingehalten, sollte es jedoch bei der Zustellung zu Verzögerungen kommen, besteht kein Haftungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, es sei denn, der vom Kunden ausgewählte Tarif garantiert eine Zustellung in der angegebenen Laufzeit. Die Angabe “Werktage” auf der Webseite bezieht sich auf Montag bis Freitag. Feiertage, Samstage und Sonntage sind dabei nicht eingeschlossen.
- Zustellungen können grundsätzlich nur an vollständige und korrekte Postanschriften, nicht jedoch an Postfächer, Packstationen, o. ä. erfolgen. Sollte der Kunde keine vollständige und korrekte Postanschrift bei der Auftragsbuchung angegeben haben, kann Packlink für dadurch entstehende Verzögerungen oder Retouren keinerlei Haftung übernehmen und die Versandkosten können aus einem solchen Grund nicht erstattet werden. Bei einigen Ländern im Ausland (z. B. Saudi-Arabien) gibt es nur Postfachadressen, sollte der Kunde hierzu unsicher sein, ist er verpflichtet, sich zuvor bei entsprechenden Stellen oder bei Packlink zu informieren, ob eine Zustellung an eine solche Adresse erfolgen kann.
9. Internationale Transporte
- Über die Webseite vereinbart und bezahlt der Kunde die Kosten der Abholung, der Beförderung und der einmaligen Zustellung des Transportgegenstands. Zollgebühren und Steuern, die in einzelnen Ländern im Zusammenhang mit dem Transport erhoben werden können, liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs von Packlink. Es obliegt allein dem Kunden, sich über Steuern, Entgelte und Zollgebühren zu informieren, die bei Ankunft der Sendung im Zielland des Empfängers anfallen können. Dies geschieht im Optimalfall über die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes. Die Webseite bietet hierzu im Abschnitt „FAQ“ Hilfestellungen an, die jedoch lediglich der Orientierung dienen. Packlink ist weder in der Lage, noch befugt oder berechtigt, die exakten Bedingungen und die jeweils gültigen Steuersätze anzugeben. Der Empfänger der Sendung hat alle Zollabgaben und Gebühren zu tragen, die die Zollbehörde des Ziellandes erhebt. Alle vom Empfänger nicht beglichenen Zollabgaben, Gebühren oder sonstigen Kosten legt Packlink dem Kunden zur Last. Weigern sich der Empfänger des Transportgegenstandes oder der Adressat, die entsprechenden Kosten oder Gebühren zu begleichen, hat sie der Kunde zu tragen. Viele Länder erheben eine Gebühr für die Vernichtung des Transportgegenstands, wenn die entsprechenden Aufwendungen nicht beglichen werden. Diese Gebühr geht ebenfalls zu Lasten des Kunden. In den Fällen ausbleibender Zahlungen ist Packlink zur Leistungserbringung aus dem Transportvertrag nicht mehr verpflichtet, ebenso wenig zum Rücktransport des Transportgegenstands.
- Vorstehende Bestimmungen gelten auch bei Importen, bei denen es dem Empfänger eines Transportgegenstandes im Inland obliegt, alle Zollgebühren, Abgaben und weitere möglicherweise erhobene Gebühren zu begleichen. Bei Transportverträgen, bei denen der Kunde Packlink mit dem Import eines Transportgegenstandes beauftragt, ist der Kunde Empfänger einer Sendung. In diesen Fällen setzen Packlink bzw. das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen den Kunden nach der Zollabwicklung über die Kosten der Überlassung des Transportgegenstands in Kenntnis. Die entsprechende Gebühr hat der Kunde bei Zustellung zu entrichten. Nimmt der Kunde die entsprechende Zahlung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung vor, behält sich Packlink das Recht vor, den Transportgegenstand beim deutschen Zoll zurückzuweisen. Dies kann für den importierenden Kunden Verwaltungsstrafen nach sich ziehen, für die Packlink nicht aufkommt.
-
Die Waren müssen allen Bedingungen entsprechen, die in den von der Zollbehörde erteilten Genehmigungen festgelegt sind, sowie den Bedingungen, denen die Waren in Anwendung der Zollvorschriften unterliegen. Jede straf- oder verwaltungsrechtliche Sanktion, die sich aus der Nichterfüllung dieses Punktes ergeben könnte, oder wenn die Ware entweder im Herkunfts-, Transit- oder Bestimmungsland als illegal angesehen wird, wird in vollem Umfang an den Benutzer weitergegeben.
Der Benutzer haftet bei jeder Einreichung von Informationen, die die EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification) von Packlink.de enthalten, für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der der Zollbehörde zur Verfügung gestellten Daten sowie für die Echtheit, Genauigkeit und Gültigkeit aller Dokumente, die dem Nachweis der zur Verfügung gestellten Informationen dienen, und gegebenenfalls für die Erfüllung aller Pflichten, die sich aus dem mit den Waren zusammenhängenden Zollverfahren ergeben.
- Für den Fall, dass der grenzüberschreitende Transport einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, ist allein der Kunde für deren Einholung verantwortlich. Die Ausfuhrgenehmigung ist dem Transportgegenstand einsehbar beizufügen. Packlink bzw. das durch den Kunden gewählte Transportunternehmen sind vor Beginn des Transports über den Umstand der Genehmigungspflicht sowie über den Inhalt der Genehmigung zu informieren (letzteres nur, soweit die entsprechenden Informationen für die Erfüllung des Transportvertrages relevant sind). Packlink ist zum Zwecke der Erfüllung des Transportvertrages berechtigt aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage offensichtlicher Fakten bzw. vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen im Namen des Kunden folgende Handlungen vorzunehmen: i) Vervollständigung des Frachtbriefs, ii) Ergänzung von relevanten Versendungsinformationen, iii) Zahlung von erforderliche Steuern und Zöllen gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, iv) Auftreten als Spediteur für den Kunden zu Zollzwecken beim Export, v) Auftreten als Empfänger beim Import, jedoch ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollabwicklers für die Zollanmeldung und –abfertigung, und vi) den Transportgegenstand auf Weisung einer Person, die Packlink oder das durch den Kunden ausgewählte Transportunternehmen als bevollmächtigt erachten dürfen, zu dem Einfuhrbevollmächtigten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten.
- Muss ein Transportgegenstand von außerhalb des Versandlandes zurückgesandt werden, wird eine der Sendung entsprechende Einfuhrgebühr fällig. Diese übersteigt wahrscheinlich die für die Ausfuhr des Transportgegenstands entrichtete Gebühr. Sie geht zu Lasten des Kunden, welcher den Transport beauftragt hat.
- Die Zollabwicklung kann bis zu 12 Werktage in Anspruch nehmen und ist nicht in der angegebenen Versandlaufzeit inkludiert.
10. Sicherungsleistungen; Wertersatz
- Nicht alle Dienstleistungen beinhalten eine Versicherung gegen Beschädigungen und Verluste auf dem Transportweg (ob und wie hoch die Sendung versichert ist wird dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt). Wichtig ist jedoch, dass nur dann eine Haftung überprüft werden/erfolgen kann, wenn die Sendung entweder einen inbegriffenen Versicherungsschutz hatte, oder der Kunde eine kostenpflichtige Zustazversicherung bei Abschluss des Auftrag beauftragt. Dies betrifft sowohl Verlust oder Beschädigung der Versandware.
- Wünscht der Kunde eine Versicherungsdeckung in Höhe des Gesamtwertes des Transportgegenstands, ist dies bei Auftragserteilung anzugeben. Die bereits inbegriffene oder zusätzlich ausgewählte Transportversicherung, gilt unabhängig von der Anzahl der Einzelpakete, sondern für die gesamte Sendung, für die sie abgeschlossen wird Bsp: Auftrag wurde mit 500€ versichert, beinhaltet 2 Pakete, max Haftung pro Paket 250€. Packlink rät von der Versendung von Transportgegenständen ab, deren Wert die Höchstgrenze einer optional abschließbaren Höherversicherung übersteigt. Klicken Sie hier, um mehr Information zu den Versicherungsgrenzen zu erhalten.
- Um einen Schadensersatzanspruch erheben zu können, ist es erforderlich, die Rechnung der Ware vorzulegen. Das Ausstellungsdatum dieser Rechnung darf maximal 60 Tage zurückliegen. Der Versicherungsschutz schließt Verluste und / oder Schäden an gebrauchten Waren aus, sofern die Ware bei der Buchung nicht als solche deklariert wurde. Als gebraucht gelten alle Waren, deren Kaufdatum laut Rechnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Versanddienstleistung mehr als 60 Tage zurückliegt.
- Bei Verlust oder Beschädigung des versandten Transportgegenstands leistet Packlink maximal bis zur Höhe des bei Auftragserteilung gewählten Sicherungsleistungsbetrages Wertersatz(der gebuchte Versicherungsschutz gilt für die Gesamtanzahl der Pakete, im Falle eines Teilverlust, greift die Versicherung lediglich anteilig). Dies gilt auch dann wenn aufgrund der Beschädigung/Verlust einer der Sendungen, die andere eine Wertminderung erleidet.
- Bei Verlust von Transportgegenständen, die im Zusammenhang mit einem Kaufgeschäft versandt wurden, leistet Packlink Wertersatz in Höhe des bei dem Kaufgeschäft vereinbarten Kaufpreises oder des Einkaufspreises des Verkäufers, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. In allen anderen Fällen eines Verlustes leistet Packlink Wertersatz in Höhe des Verkehrswertes. Der Wertersatz erfolgt in Höhe des Nettobetrages ohne Umsatzsteuer, wenn der Ersatzberechtigte zum Ausweis von Vorsteuer berechtigt ist, und in Höhe des Bruttobetrages einschließlich Umsatzsteuer, wenn dies nicht der Fall ist. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
- Wurde der versendete Transportgegenstand beschädigt, bemisst sich der Wertersatz nach den Kosten der Reparatur; bei Berechtigung des Ersatzberechtigten zum Vorsteuerabzug ohne Umsatzsteuer ansonsten einschließlich Umsatzsteuer. Ist eine Reparatur unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem wirtschaftlichem Aufwand möglich, gelten die Regelungen bei Verlust. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens. Die Buchung über die genannte Plattform Packlink, erfolgt unter Zustimmung der AGB von Packlink sowie der des ausgewählten Versandunternehmen.
- Der bei Auftragserteilung vom Kunden gewählte Sicherungsleistungsbetrag ist die Höchstgrenze des Wertersatzes, den Packlink insgesamt in einem Schadensfall und für jeden Transportauftrag leistet, eine etwa zu erstattende Umsatzsteuer ist dabei eingeschlossen. Anderes regeln ggf. die Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens.
- Ein Wertersatz ist ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf ungenügender Verpackung oder mangelhafter Kennzeichnung des versendeten Transportgegenstands beruhen; ebenso erfolgt kein Wertersatz, wenn der zu versendende Transportgegenstand zu den von der Beförderung ausgeschlossenen Gütern gehört. Siehe: hier
- Desweiteren ist ein Wertersatz ausgeschlossen, wenn gegen die AGB von Packlink, aber auch die des ausgewählten Transportunternehmen verstoßen wurde.
- Vorstehende Bestimmungen zum Wertersatz, etwaigen Einschränkungen oder zum etwaigen Ausschluss von Wertersatzleistungen sind nur anwendbar, soweit nicht zwingend anderslautende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.
11. Haftung
- Packlink haftet für Schäden, die selbst, durch eigene Leute oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen im Umfang der gesetzlichen Grenzen, wenn die benannten Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben.
- Bitte beachten Sie, dass weder Packlink noch das zustellende Transportunternehmen die Haftung für Schäden an Retoursendungen, die von unserem Lager in Wetzlar versendetet werden, übernimmt.
- Packlink haftet unabhängig vom Verschuldensgrad im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, die auf einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung von Packlink, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Packlink beruhen.
- Entspricht der Transportgegenstand nicht den AGB von Packlink bzw. den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens, so ist die Haftung von Packlink gegenüber dem Kunden bei Beschädigung, Beschlagnahme oder Verlust des Transportgegenstands ausgeschlossen, selbst dann, wenn Packlink den Transport trotz der Existenz einer Zurückweisungsberechtigung aus diesen AGB bzw. aus den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens vornimmt.
- Packlink haftet im Übrigen für den Verlust und die Beschädigung von Transportgegenständen, die den AGB von Packlink und den Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entsprechen, sowie für die schuldhaft nicht vertragsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u. a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen), es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Regelungen entgegen.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig davon, ob Packlink vor oder nach der Entgegennahme des Transportgegenstands durch den Kunden auf die Gefahr eines spezifischen Schadens hingewiesen wurde. Besondere Risiken können durch den Kunden separat versichert werden.
- Packlink ist immer dann von der Haftung befreit, soweit der jeweils eingetretene Schaden auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden und deren Folgen nicht abgewendet werden können (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Embargo, höhere Gewalt).
- Soweit nach dem einzelnen Transportvertrag die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins durch Packlink geschuldet ist, ist die Haftung von Packlink für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt. Die Haftung von Packlink für den Service „Nachnahme“ ist bei Fehlern bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrages auf den Nachnahmebetrag begrenzt. Die Haftung von PACKLINK für die Services „Rückschein“ und „Eigenhändig“ ist auf das Zusatzentgelt beschränkt.
- In Einzellfällen kann Packlink in Vorkasse treten, damit der Kunde seinen Haftungsbetrag vorzeitig erhält.
- In den Fällen, in denen der Kunde Versicherungsschutz für Sendungen mit mehr als einem Paket abschließt, sollte er bedenken, dass der Versicherer den Durchschnittswert pro Paket berechnet, d. h., wenn eine Sendung mit 2 Paketen für 1000,00 € versichert ist, geht der Kunde davon aus, dass die Höchstentschädigung pro Paket 500,00 € beträgt.
- Haftungsfällen werden idr. innerhalb von 30 Werktagen abgeschlossen, in Einzelfällen kann dies aber auch länger und bis zu 180 Werktage dauern.
- Der Kunde verpflichtet sich, Auctane, S.L.U. umgehend zu informieren, sollte das Paket oder der Teilverlust noch zugestellt werden. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, jegliche bereits erfolgte Erstattung/-en an Auctane, S.L.U. umgehend zurück zu erstatten im Falle eine im nachhinein zugestellten Sendung.
Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält Auctane, S.L.U. sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten bzw. den Haftungsbetrag via der Bezahlmethode einzuziehen.
- Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso wie die Regelungen in §§ 430, 432 HGB von vorstehenden Regelungen unberührt. Dies gilt gleichermaßen für sämtlichen anderen gesetzlichen und zwingend geltenden Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.
- Für die Angabe der Versicherungssumme ist der Nutzer verantwortlich und muss diese im Schadensfall durch Vorlage der Warenrechnungen belegen. Die Versicherungsgesellschaft kann sich auf eine Unterversicherung (underinsurance) berufen, wenn der Antragsteller keine ausreichende Versicherung abgeschlossen hat, die den tatsächlichen Wert der Waren abdeckt. Diese Regelung gilt gemäß dem Gesetz 50/1980 vom 8. Oktober über Versicherungsverträge und seinen Durchführungsbestimmungen
- Die Haftung des Kunden, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt von vorstehenden Regelungen gänzlich unberührt. Der Kunde haftet insbesondere, aber nicht ausschließlich für diejenigen Schäden, die Packlink oder Dritten aus dem Transport von Verbotsgütern oder der Verletzung seiner Pflichten gemäß den Regelungen dieser AGB von Packlink bzw. der Transportbedingungen des durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens entstehen. Darüber hinaus haftet der Kunde gegenüber Packlink für sämtliche Beförderungskosten, Lager- und sonstigen Zusatzkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von Packlink anfallen oder die Packlink im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung berechtigterweise von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Kunde stellt Packlink insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin vollumfänglich frei.
- Vorstehende Bestimmungen zur Haftung und etwaigen Einschränkungen sind nur anwendbar, soweit nicht zwingend anderslautende gesetzliche Regelungen Anwendung finden.
- Hinweis: Zum 01.12.2021, hat DPD seine AGB und Versandbedingungen geändert, ab sofort sind alle Kunden im Schadens oder Verlustfall verpflichtet die Einkaufsrechnung der Ware bereitzustellen. DPD haftet anhand des Betrags (bis max. 520€) der Einkaufsrechnung. Im Falle das keine Einkaufsrechnung bereitgestellt werden kann, wird die Verkaufsrechnung akzeptiert, jedoch erstattet DPD hier lediglich den Betrag minus Abzug einer Marge von 25% auf den Verkaufspreis
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