Nach dem Brexit gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU).
Infolgedessen unterliegen ab dem 1. Januar 2021 alle Import-/Export-Sendungen zwischen dem Vereinigten Königreich und einem EU-Mitgliedstaat der Zollabfertigung.
Um Ihre Sendung zu versenden, müssen Sie die Zollrechnung herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und dem Paket beifügen.
Nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Versand Ihrer Waren in das Vereinigte Königreich:
- EORI-Nummer
- Zolltarifnummer/Klassifizierungsnummer
- Warenwert
- Verbotene/beschränkte Artikel
- Ursprungsort der Waren
1. EORI-Nummer
Die EORI-Nummer ist eine für die gesamte EU gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte, die für den Versand nach Großbritannien benötigt wird.
Wenn Sie noch keine Nummer haben, können Sie diese über die Website der Bundesministerium der Finanzen beantragen.
Unternehmen, die in Großbritannien ansässig sind oder Waren in die EU importieren/exportieren möchten, benötigen außerdem eine EORI-Nummer, die von der britischen Regierung vergeben wird.
2. Zolltarifnummer/Klassifizierungsnummer
Die Zolltarifnummer wird von den Zollbehörden zur Klassifizierung von Waren verwendet.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Waren richtig klassifizieren, damit der Zoll sie korrekt abfertigen kann.
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer auf der Zollrechnung kann zu Verzögerungen, Rücksendungen zum Ursprungsland oder zu höheren Steuern als den am Bestimmungsland geltenden führen.
Sie können bei der für Ihre Region zuständigen Handelskammer oder beim Finanzamt Informationen (Bundesministerium der Finanzen) darüber einholen.
3. Warenwert
Auf der Zollrechnung müssen Sie den Einzelwert der Waren angeben. Dazu müssen Sie den tatsächlichen Wert jedes beschriebenen Artikels angeben. Dieser Wert kann niemals Null (0) sein. Wenn Sie einen Wert angeben, der nicht mit der Beschreibung übereinstimmt, kann dies zu Verzögerungen führen oder Ihre Sendung wird vom Zoll zurückgehalten. Sollten die Behörden Unregelmäßigkeiten feststellen, werden sie zusätzliche Unterlagen anfordern. Zum Beispiel: 1,00 € für ein Smartphone der neuesten Generation.
- Wenn Sie gebrauchte persönliche Gegenstände ohne einen bestimmten Wert versenden, versuchen Sie, diese so genau wie möglich zu bewerten, indem Sie den ursprünglichen Wert, das Alter, den Gebrauch und die Wertminderung berücksichtigen und überlegen, für wie viel Sie diese Gegenstände auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen würden.
- Wenn Sie selbst hergestellte Gegenstände versenden, versuchen Sie, den Wert der Materialkosten und die für die Herstellung aufgewendeten Arbeitsstunden abzuschätzen.
4. Verbotene/beschränkte Artikel
Die Verantwortung für die Überprüfung, ob der zu versendende Inhalt im Zielland oder am Zielort verboten/beschränkt ist, liegt bei dem Auftraggeber, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Darüber hinaus sollten Sie sich erkundigen, ob zusätzliche Unterlagen benötigt werden, damit die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht werden kann und um unerwünschte Zurückhaltungen oder Beschlagnahmungen zu vermeiden.
In Großbritannien gelten gewisse Restriktionen oder Beschränkungen für den Import/Export von bestimmten Waren. Wir empfehlen Ihnen daher, genau zu überprüfen, welche Produkte Sie nicht versenden dürfen.
Vergewissern Sie sich auch, dass sich keine Produkte in Ihrer Sendung befinden, die auf der Packlink-Liste der Verbotene und eingeschränkte Versandgegenstände stehen (Deodorants, Aerosole, komprimierte Gase, entflammbare Waren ADR usw.), um beim Transport keine Probleme oder Bußgelder zu riskieren.
5. Ursprungsort der Waren
Es ist wichtig, dass Ihnen das Herkunftsland aller Artikel bekannt ist. Sie finden diese Informationen in der Regel auf dem Etikett (Made in), in der Bedienungsanleitung oder auf der Verpackung.
eitere Informationen finden Sie im Leitfaden für die Vorbereitung für Unternehmen, die nach Großbritannien versenden.