Wenn Sie Waren in einem Land der Europäischen Union (EU) verkaufen, müssen Sie möglicherweise eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beantragen und Mehrwertsteuer auf Ihre Verkäufe erheben.
Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer in der EU finden Sie auf dieser Seite.
- Welche Neuerungen gibt es bezüglich der Mehrwertsteuer?
- Was ist der Import One Stop Shop (IOSS)?
- Wie funktioniert der Import One Stop Shop (IOSS)?
- Welche Waren werden vom IOSS abgedeckt?
- Wie erhalte ich meine IOSS-Nummer?
- Welche Änderungen gibt es bei Packlink PRO?
- Ich habe bereits eine IOSS-Nummer. Kann ich sie verwenden, um meine Sendungen auf Packlink PRO zu verwalten?
- Der Käufer hat die Mehrwertsteuer zweimal bezahlt, was kann ich tun?
- Muss ich mich beim IOSS registrieren?
- Gibt es Ausnahmen?
Welche Neuerungen gibt es bezüglich der Mehrwertsteuer?
Am 1. Juli 2021 wurde die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren mit einem Wert von höchstens 22 € abgeschafft. Folglich müssen alle Waren, die in die EU eingeführt werden, mit der Mehrwertsteuer belegt werden.
Online-Verkaufsplattformen oder Marktplätze sind für die Erhebung und den Einzug der Mehrwertsteuer verantwortlich, was den Prozess für den Benutzer vereinfacht und die Einhaltung der Steuervorschriften gewährleistet. Wenn ein Benutzer einen Kauf tätigt, wurde die Mehrwertsteuer also bereits berechnet und in den Endpreis des Produkts einberechnet, so dass der Käufer diese Steuer bei Abschluss und Bezahlung der Bestellung bezahlt. Er ist jedoch nicht von der Zahlung anderer möglicher Gebühren, Abgaben oder Zölle befreit, die von den Zollbehörden verlangt werden können.
In der folgenden Tabelle erklären wir die Mehrwertsteuerregelung, die seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist:
Weitere Informationen über die Zahlung von Gebühren und Abgaben finden Sie in diesem Artikel: Wer ist zur Zahlung von Zollgebühren und Steuern verpflichtet?
Was ist der Import One Stop Shop (IOSS)?
Der Import One Stop Shop (IOSS) ist ein System, das es Online-Unternehmen oder Marktplätzen ermöglicht, Waren mit einem Wert von bis zu 150 € in der EU zu verkaufen, und das die Anmeldung von Waren und die Zahlung der Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden zentralisiert und so vereinfacht. So muss der Käufer bei Erhalt des Produkts keine Mehrwertsteuer zahlen, da diese bereits bei der Bezahlung der Bestellung berechnet wurde.
Wie funktioniert der Import One Stop Shop (IOSS)?
Der IOSS vereinfacht die Zahlung und Anmeldung der Mehrwertsteuer auf internationale Verkäufe innerhalb der EU für Unternehmen und Marktplätze, die Produkte mit einem Wert von höchstens 150 € verkaufen. Der angewandte Mehrwertsteuersatz entspricht dem des EU-Mitgliedstaates, in den die Waren geliefert werden.
Der IOSS bietet sowohl für Verkäufer als auch für Käufer zahlreiche Vorteile. Zum einen werden dadurch die Zollformalitäten vereinfacht und die Verwaltungskosten gesenkt, so dass die Unternehmen die Mehrwertsteuer effizienter verwalten können. Zum anderen wird das Einkaufserlebnis verbessert, da die zusätzlichen Gebühren, die den Käufern beim Erhalt ihrer Waren oft entstehen, entfallen.
Dieser Prozess funktioniert folgendermaßen:
- Registrierung im IOSS: Unternehmen müssen sich im IOSS-System registrieren, um die Mehrwertsteuer auf alle ihre Verkäufe zentral verwalten zu können.
- Berechnung der Mehrwertsteuer: Wenn der Benutzer den Kauf tätigt, berechnet das System die geltende Mehrwertsteuer je nach Bestimmungsland und fügt sie dem Endpreis des Produkts hinzu.
- Zahlung der Mehrwertsteuer: Die während des Kaufprozesses erhobene Mehrwertsteuer wird zentral über den IOSS gezahlt. Der Verkäufer oder Marktplatz ist für die Abführung dieser Steuer an die zuständigen EU-Steuerbehörden verantwortlich.
- Zahlungsbefreiung: Der Käufer muss bei Erhalt des Pakets keine Mehrwertsteuer zahlen, da diese bei Abschluss und Bezahlung der Bestellung bereits berechnet wurde.
Weitere Informationen über die zentrale Anlaufstelle für Importe (IOSS) finden Sie auf dieser Seite.
Welche Waren werden vom IOSS abgedeckt?
Die zentrale Anlaufstelle für Importe (IOSS) gilt für den Verkauf oder die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs von außerhalb der EU versandt oder transportiert.
- Sie wurden in Sendungen versandt oder befördert, deren Wert 150 € nicht übersteigt.
- Die Waren unterliegen einer Verbrauchssteuer (normalerweise auf Alkohol oder Tabak).
Wie erhalte ich meine IOSS-Nummer?
Verkäufer, die derzeit Waren aus einem beliebigen Land der Welt an Käufer in der Europäischen Union versenden, können sich im IOSS-System registrieren und ein Verzeichnis aller innerhalb der EU getätigten Verkäufe führen.
Je nach Standort Ihres Unternehmens gibt es zwei Optionen für die Registrierung:
- Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU hat: Sie können sich entweder direkt bei den IOSS-Portalen der EU-Mitgliedstaaten oder über einen Vermittler registrieren. Seit dem 1. April 2021 hat jeder Mitgliedsstaat sein eigenes Portal, das Sie für Transaktionen nutzen können, die nach dem 1. Juli 2021 getätigt werden.
- Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz NICHT in der EU hat: Sie müssen einen in der EU ansässigen Vermittler mit der Erfüllung der Mehrwertsteuerpflichten über das IOSS-System beauftragen.
Wichtig
Unternehmen, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich haben, gelten als außerhalb der EU ansässig. Daher müssen sie sich über einen Vermittler im IOSS-System registrieren.
Welche Änderungen gibt es bei Packlink PRO?
Derzeit sind keine Änderungen für unsere Kunden in Packlink PRO geplant, da wir noch nicht über eine Funktion verfügen, mit der die IOSS-Nummer an den Versanddienstleister übermittelt werden kann.
Wir arbeiten daran, schnellstmöglich die beste Lösung für unsere Kunden zu finden. Bis dahin empfehlen wir Ihnen, Ihre Versandpreise ohne Mehrwertsteuer anzugeben, da der Käufer diesen Betrag bei der Lieferung zahlt. Wenn dem Käufer auf der Zahlungs- und Versandbestätigungsseite die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer möglicherweise zweimal, da sie normalerweise zum Zeitpunkt der Lieferung gezahlt wird.
Ich habe bereits eine IOSS-Nummer. Kann ich sie verwenden, um meine Sendungen auf Packlink PRO zu verwalten?
Bei Packlink PRO arbeiten wir daran, diese Option so bald wie möglich einzuführen. Bis dahin empfehlen wir Ihnen, Ihre Versandpreise ohne Mehrwertsteuer anzugeben, da der Käufer diesen Betrag bei der Lieferung zahlt.
Der Käufer hat die Mehrwertsteuer zweimal bezahlt, was kann ich tun?
Wenn ein Käufer Sie kontaktiert, weil er die Mehrwertsteuer zweimal gezahlt hat, ist die einfachste Lösung, den doppelt gezahlten Betrag zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit dem Käufer in Verbindung zu setzen, um eine Rückerstattung des in Rechnung gestellten Betrags zu vereinbaren.
Muss ich mich beim IOSS registrieren?
Nein, die Registrierung beim IOSS ist optional, und Sie können Ihre Dienstleistungen oder Waren weiterhin an Kunden in der EU verkaufen, ohne sich registrieren zu müssen. Wird die IOSS-Nummer bei Einfuhren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten jedoch nicht angegeben, kann es passieren, dass der Käufer zusätzlich zu den Zollabfertigungsgebühren, die die Versanddienstleister in der Regel bei der Zustellung des Pakets erheben, die Mehrwertsteuer doppelt zahlt.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, es gibt Ausnahmen, bei denen die Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe von in die EU importierten Waren nicht erhoben werden muss. Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür:
- Waren mit einem Wert von mehr als 150 €. Wenn Sie mehrere Waren an denselben Käufer verkaufen und diese in einer einzigen Sendung mit einem Gesamtwert von mehr als 150 € verschickt werden, unterliegen sie zum Zeitpunkt der Einfuhr in den EU-Mitgliedstaat der Mehrwertsteuer.
- Online-Verkäufe. Wenn Ihre Fernverkäufe über eine elektronische Schnittstelle erfolgen, wie z. B. bei Online-Geschäften oder Marktplätzen, ist die elektronische Plattform für die Erhebung und Abführung der fälligen Mehrwertsteuer verantwortlich.