Ab dem 1. Juli 2026 wird die Europäische Union (EU) die Zollfreigrenze für Niedrigwertimporte, auch bekannt als De-Minimis-Freigrenze, abschaffen.
Folglich unterliegen alle Sendungen von Unternehmen an Privatpersonen (B2C - Business to Consumer) mit einem Wert unter 150 € aus Nicht-EU-Ländern einer Pauschalgebühr von 3 € pro Artikelart, die anhand ihres Zolltarifcodes (Tariff Number / HS Code) bestimmt wird.
1. Wen betrifft das?
Diese Maßnahme betrifft Unternehmen außerhalb der EU (mit Sitz außerhalb der EU), die Waren direkt an Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union versenden.
2. Wie wird die Pauschalgebühr von 3 € angewendet?
Die Gebühr von 3 € wird weder pro Paket noch pro Produkteinheit erhoben. Sie wird für jede im Versand enthaltene Artikelart erhoben, bestimmt durch ihren Zolltarifcode.
Wenn Sie mehrere Einheiten desselben Produkts mit einem einzigen Zolltarifcode (Tariff Number / HS Code) versenden, wird nur eine Gebühr von 3 € erhoben. Wenn Sie jedoch verschiedene Produkttypen mit unterschiedlichen Zolltarifcodes versenden, wird für jeden Code eine Gebühr von 3 € fällig.
Beispiel 1. Ein einziger Zolltarifcode
Paket mit:
- 10 Baumwoll-T-Shirts.
Alle Artikel haben denselben Zolltarifcode. Die anwendbare Gebühr beträgt: 3 €.
Beispiel 2. Mehrere Zolltarifcodes
Paket mit:
- 1 Baumwoll-T-Shirt.
- 2 Leinenhosen.
- 1 Wollschal.
Jeder Artikeltyp hat einen unterschiedlichen Zolltarifcode. Die anwendbare Gebühr beträgt: 9 € (3 € × 3 Artikelarten).
Beispiel 3. Ähnliche Produkte mit unterschiedlichen Zolltarifcodes
Paket mit:
- 3 Baumwoll-T-Shirts.
- 1 Paar Baumwollsocken.
- 1 Paar Wollsocken.
- 1 Schal.
Obwohl die Socken dieselbe Produktart sind, haben sie aufgrund verschiedener Materialien unterschiedliche Zolltarifcodes. Die anwendbare Gebühr beträgt: 12 € (3 € × 4 Artikelarten).
3. Welche Informationen muss ich für die Versandabwicklung bereitstellen?
Derzeit ist es nicht verpflichtend, spezifische Produktkennzeichnungen (PID) anzugeben, damit das Paket angenommen wird.
Die EU wird jedoch bald verlangen, dass die Zollunterlagen für jede Artikelart im Versand einen PID enthalten. Diese Information ist notwendig, damit die Zollbehörden die Ware abfertigen und freigeben können. Wenn diese Angabe zum Inkrafttreten der Maßnahme fehlt, kann es zu Verzögerungen, Zollbeschlagnahmungen oder Rücksendungen kommen, die zusätzliche Kosten verursachen, die dem Versender in Rechnung gestellt werden.
Akzeptierte Produktkennungen sind:
- Verkäufer-Produkt-ID: Ihr interner Code zur Identifikation des Artikels (z. B. SKU).
- Hersteller-ID: Eine vom Hersteller vergebene Artikelkennung, wie die Modellnummer.
- Standardisierte ID: Eine international anerkannte Artikelkennung, wie EAN, GTIN, UPC oder ISBN.
4. Werden zusätzliche Verwaltungsgebühren erhoben?
Ja. Die Pauschalgebühr von 3 € pro Artikelart ist unabhängig von anderen Versandkosten. Das bedeutet, dass neben dieser Gebühr der Zoll weitere Gebühren und Abgaben erheben kann, die je nach Warentyp, Wert, Bestimmungsland und weiteren Faktoren variieren.
Die Gebühr von 3 € ersetzt oder beinhaltet daher keine anderen möglichen Zollgebühren, sondern wird gegebenenfalls zusätzlich erhoben.
5. Kann ich die Zollgebühr zurückfordern, wenn der Kunde die Ware zurücksendet?
Nein. Die gemäß dieser Regelung erhobenen Zollgebühren für Niedrigwertimporte sind nicht erstattungsfähig, auch wenn die Ware zurück an den Absender geht.
6. Was passiert, wenn der Empfänger die Zahlung der Zollgebühr verweigert?
Wenn der Empfänger die Zahlung der Pauschalgebühr von 3 € pro Artikelart oder anderer Zollgebühren bei Lieferung verweigert, werden diese Kosten vom Transportunternehmen dem Absender in Rechnung gestellt.
In diesem Zusammenhang erhebt Packlink PRO diese zusätzlichen Gebühren automatisch und immer über die gleiche Zahlungsmethode, die bei der Buchung verwendet wurde.
7. Ausnahmen
Sendungen von Unternehmen an Unternehmen (B2B - Business to Business) mit einem Wert unter 150 € unterliegen dieser Pauschalgebühr von 3 € pro Artikelart nicht.