Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um einen Anspruch auf Beschädigung, Verlust oder fehlenden Inhalt geltend zu machen:
- Senden Sie keine Gegenstände, die in der Liste der verbotenen oder eingeschränkten Gegenstände aufgeführt sind.
- Sie müssen eine geeignete Verpackung gemäß unserer Verpackungsanleitung verwendet haben.
- Legen Sie einen Nachweis über den Wert der Waren vor (Kauf-/Verkaufsrechnung, Quittung oder Kaufbeleg).
- Halten Sie sich an die Meldefristen (sowohl gesetzliche als auch die gesonderte bei Abschluss der zusätzlichen Haftung (30 Kalendertage ab Abholdatum) ).
- Legen Sie Fotos der beschädigten Waren bei (einschließlich der verwendeten äußeren und inneren Verpackung).
- Im Falle einer Beschädigung:
- Nachweislich: Unterschrift der Lieferung mit Schadensvorbehalt auf dem Lieferschein oder PDA (Personal Digital Assistant oder Handheld-Computer) des Zustellers und Einhaltung der Reklamationsfrist von 7 Tagen ab Lieferung.
- Nicht offensichtlich: Halten Sie die Frist für die Eröffnung der Beschwerde ein, die 7 Tage nach der Lieferung beträgt.
Wichtig
Falls Sie den äußerlich erkennbaren Schaden bei der Zustellung nicht angeben wird der Spediteur die Reklamation im Nachhinein nicht akzeptieren.
In unserem Hilfeportal erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein beschädigtes Paket erhalten.
Damit unser Team eine Reklamation (Schaden oder Verlust) bearbeiten kann, müssen Sie die Reklamation über den Hilfe und Betreuung Ihres Packlink PRO-Kontos, indem Sie die für Sie passende Option auswählen.
Wir empfehlen Ihnen, auf die im Beschwerdeformular geforderten Unterlagen zu achten. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen verzögern das Entschädigungsverfahren.