Um Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder fehlendem Inhalt geltend machen zu können, müssen Sie ein Dokument vorlegen, das den Wert der beschädigten Waren belegen, wie z. B.:
- Handelsrechnung des Kaufs/Verkaufs.
- Quittung oder Kaufbeleg.
- Nachweis der PayPal- oder eBay-Transaktion (mit allen Angaben zur Transaktion wie bei einer Rechnung).
Die Rechnung ist sehr wichtig, denn sie ist der präzise Nachweis für den Wert der Waren. Wenn Sie eine Rechnung vorlegen, müssen folgende Angaben darin enthalten sein:
- Angaben, die mit dem Absender und/oder Empfänger übereinstimmen. Damit wird nachgewiesen, dass die transportierten Waren Eigentum einer der Parteien waren (außer im Falle der Vorlage einer Quittung oder eines Kaufbelegs/Quittung). Falls der Auftraggeber nicht der Absender der Waren ist, muss die Beziehung zwischen den drei Parteien in der Beschreibung der Forderung angegeben werden.
- Ausstellungsdatum (gleich oder früher als das Datum des Vertrags/der Abholung).
- Rechnungsnummer.
- Detaillierte Artikelbeschreibung.
- Steuer-Identifikationsnummer des Verkäufers, Steuerdaten und Adresse.
- Aufschlüsselung der Steuern. Falls Sie von der Steuer befreit sind, muss dies ebenfalls in dem Dokument angegeben werden.
Das Dokument zum Wertnachweis ist unerlässlich, um eine Reklamation wegen Beschädigung, Verlust oder fehlendem Inhalt zu eröffnen.
Sollte keine Rechnung zur Verfügung stehen oder die Rechnung mehr als 60 Tage zurückliegen, wird der Wertverlust der Ware zugrunde gelegt.